Gesellschaftsjagd

Bewegungsjagd

Einleitung

Es gibt eine ganze Anzahl von Gesellschaftsjagden. Die unterschiedlichsten Erwartungen und somit auch eine Vielzahl von Methoden.
Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden Jagdmethoden ist das Revier, in dem die Jagd durchgeführt werden soll. Denn nicht jedes Revier ist für alle Arten von Gesellschaftsjagden tauglich und nicht jede beliebige Jagdart bringt den ersehnten Erfolg.
Auch die zu bejagenden Wildarten engen die Auswahl ein. Hat sich der Jagdausübungsberechtigte (JAB) zur Durchführung einer Gesellschaftsjagd entschlossen, beginnt eine sehr anspruchsvolle und aufwendige Arbeit.
Wohl dem der einen gut ausgebildeten und erfahrenen Jagdaufseher hat und diesem diese hohe, logistisch aufwendige Tätigkeit übertragen kann.

Womit fängt es an?
Meistens mit einer aus der Notwendigkeit oder Einsicht geprägten Idee.
Diese kann im Abschussplan, in der Hege aber auch aus dem Brauchtum und der sozialen Verpflichtung entstehen.
Für den, der mit der Planung, Organisation und Durchführung Beauftragten ist das Wissen um den Grund aber schon von hoher Wichtigkeit.
Der Jagdleiter soll und muss schon wissen, ob es sich um eine reine Hegemaßnahme oder um eine durch Brauchtum geprägte gesellschaftliche Jagd handelt.
Denn diese Grundmotivation des Jagdherrn wird sich durch die gesamte Planung, Organisation und Durchführung wie ein „Roter Faden“ ziehen.
Bevor es „losgeht“ sollten die rechtlichen Belange und die mit der Aufgabenlösung verbundenen Gesetze und Verordnungen noch kurz in Augenschein genommen werden.



Rechtliche Belange der Durchführungvon Gesellschaf

Es ist erstaunlich welche Gesetze und Vorschriften bei der Planung, Organisation und Durchführung einer Gesellschaftsjagd berührt werden.

Betroffene Gesetze und Verordnungen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Landesjagdgesetz (LJagdG)
Fleischhygienegesetz (FLHG)
Fleischhygiene-Verordnung (FLHV)
Unfallverhütungsvorschriften
VSG 4 Jagd
VSG 1.1 Allgemeine Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz
VSG 2.3 Leitern und Tritte
Tierschutzgesetz
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Kommen wir nun zu den bekannten und uns zur Verfügung stehenden Arten der Jagd.
Hier sei darauf hingewiesen, dass fast jede Form der Jagdart auf die Grundmotivation hin zu prüfen ist und nötigenfalls auf Wild, Revier, Jahreszeit (Wetter), Zielstellung anzupassen ist.

Arten der Gesellschaftsjagd

Treibjagd

Gesellschaftsjagd, bei der das Wild von Treibern mit oder ohne Hunde laut vor die Schützen getrieben wird.

Bewegungsjagd

Als Bewegungsjagden werden heute im Allgemeinen großflächig angelegte, oft jagdbezirksübergreifende Gesellschaftsjagden auf Schalenwild bezeichnet. Das Wild soll, nachdem es in seinen Einständen durch Jagdhelfer und / oder geeignete Hunde beunruhigt worden ist, die weiträumig postierten Schützen möglichst vertraut anwechseln, so dass es richtig angesprochen und sicher erlegt werden kann.

Drückjagd

Sie wird auf Schalenwild angewandt und ähnelt der Treibjagd. Der Unterschied ist, dass meist nur 1 bis 2 Treiben pro Jagdtag angesetzt sind. Drückjagden sind leise Jagden. Die Jägerzahl kann sehr klein sein. Standruhe und ständige Aufmerksamkeit werden verlangt. Das Wild wird in der Regel langsam gegen den Wind in Richtung Jäger gedrückt. Dies erleichtert Ansprechen und Schussabgabe.

Ansitzdrückjagd

Unter Ansitzdrückjagd versteht man eine räumlich konzentrierte, meist mehrere Stunden dauernde Ansitzjagd auf größerer Fläche mit einer größeren Zahl Schützen, entweder am frühen Vormittag (eventuell nach dem Frühansitz) oder am frühen Nachmittag. Dabei versuchen in der Regel ein oder zwei Treiber das Wild "diskret" auf die Läufe zu bringen.

Stöberjagd

Die Stöberjagd ist eine Jagdart bei der das Wild durch den Einsatz geeigneter Hunde (spurlaute, selbständig arbeitende, langsam jagende Hunde) aus Dickungen gedrückt wird. Bei der „reinen Stöberjagd“ kommen keine Treiber zum Einsatz. Die Hunde jagen Bogenrein im Umfeld des Führers, lassen sich jederzeit vom Führer abpfeifen und in die Dickung zurück schicken, um erneut dort einwechselndes Wild dem Schützen zuzutreiben. Am Hundelaut kann der Führer die Jagd verfolgen.
Ein spurlaut jagender Hund beunruhigt das Wild weit weniger als ein stumm jagender Hund!

jede erdenkliche Mischform ist durchführbar. Sie muss nur der Grundmotivation folgen und dem Zweck eine Chance auf Erfolg geben.

Erfolg hängt von vielen Faktoren ab. Ein wesentlicher Faktor des Erfolges ist die gute und wohl überlegte Planung.



In diesem Sinne verbleibe ich mit Ho Rüd Ho und Waidmannsheil