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Recht |
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Neues vom MLUL
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§ 26 Absatz 2 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg Mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg vom 6. November 2017 ist zur Erlegung von Schwarzwild ... eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlich Lichtquellen ... zugelassen (Taschenlampe). Das entsprechende Amtsblatt kann >HIER< runter geladen werden. |
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Mindestabschusspläne
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Mindestabschusspläne nicht nur behördlich verordnete sondern gerichtlich befürwortete Rechtswidrigkeit! |
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geltende Rechtsprechung....
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Der Wolf im Revier
Bei Fund (Verkehrsunfall, Fallwild, krank) immer beachten:
Tierschutzgesetz (TierSchG)§ 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. 2.einem Wirbeltier (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
Bundesnaturschutzgesetz BnatSchG § 71 Strafvorschriften (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 69 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Nummer 3 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht. Zuverlässigkeit:Verlust der Zuverlässigkeit durch Straftatbestand im Zusammenhang mit der Jagd (60 Tagessätze) somit auch waffenrechtlicher Verlust der Zuverlässigkeit!
Definition der Brut- und Setzzeit Bislang war dieser Begriff Zeitlich festgelegt. Nach BjagdG war das bei Haarwild der 1.3 bis 15.6. und beim Federwild der 1.4. bis 15.7. Nach der zur Zeit geltenden Rechtsprechung ist eine zeitliche Festlegung nicht mehr an zuwenden. Nach § 22 Absatz 4 (In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.) wird das in einschlägigen Urteilen so ausgelegt, dass die Säugezeit als Schonzeit verstanden wird.
Bei Federwild ist es die Zeit, die notwendiger Weise verstreichen muss um die Jungtiere selbstständig werden zu lassen.
Bezüglich des Begriffes notwendige Elterntiere wurde festgestellt, nicht wer an der Aufzug beteiligt ist sondern zur Aufzug notwendig ist ist zu schonen! Beispiel Fuchs es mag sein (wenn ich es auch in meiner langjährigen Praxis noch nicht beobachten konnte) das der Rüde sich an der Aufzucht beteiligt! Notwendig ist er dazu nicht das macht die Fähe auch alleine!!!!
BjagdG § 22a Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes (1) Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen. Hierzu hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. ein Merkblatt herausgegeben (Merkblatt Nr. 124) wo rechtsfähige Argumente zusammengetragen sind bezüglich des Verhaltens bei Nottötung von Wildtieren. (zu finden im Internet unter:
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..... hilfreiche Merkblätter
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Wildverkehrsunfälle
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