Wildschaden

Wildschäden im Wald


Der Wildschadensfall und seine monetäre Bewertung sind nur die letzte aller Möglichkeiten des Zusammenwirkens zwischen Waldeigentümern und Schadensersatzpflichtigen bzw. den Jagdausübenden.

Mit der nun vorliegenden Aufnahme- und Durchführungs-Anleitung und der Online-Anwendung ist es sowohl möglich, einen fairen Ausgleich der Betroffenen im Schadensfall herbeizuführen als auch auf der Grundlage der weiteren Empfehlungen den Weg für eine gemeinsame Strategie zur Vermeidung zukünftiger Schäden zu ebnen.

Das MLUL

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft


Hat eine Online-Bewertung von Wildschäden im Wald herausgebracht:
Hier der Link:  > Wildschäden im Wald <


Eine Anleitung kann hier heruntergeladen werden:
 >
Durchführungsanleitung zur Wildschadensbewertung <




Wildschadenberechnung

Zur Berechnung von Wildschäden

stehen die Richtwerte zur Bewertung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen
Kulturen im Land Brandenburg
(Dr. G. Neubert, H. Hanff Referat 41)
aus 2016 zur Verfügung.

Sie können > hier < runtergeladen werden!

Meldung von Wildschäden.....

Bundesgerichtshof zum Thema -

Meldung nachträglicher Schäden (Wildschäden),

in einem neuen Urteil vom 5.Mai 2011 (Az.III ZR 91/10) hat sich der Bundesgerichtshof nochmals mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls wann Wildschäden, die nach der ersten Anmeldung eingetreten sind, nachgemeldet werden müssen. Im  konkreten Fall waren die Erstschäden rechtzeitig innerhalb einer Woche ab Kenntniserlangung angemeldet worden. Bis  zum Termin am Schadensort waren dann weitere Schäden hinzugekommen.

Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass nach der Anmeldung eintretende Schäden grundsätzlich ebenfalls fristgerecht angemeldet werden müssen, andernfalls sind sie nicht zu ersetzen. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es hiervon Ausnahmen. Eine ausführliche Besprechung des Urteils erfolgt in den nächsten Wochen.

 

Das Urteil finden Sie  hier [118 KB] 

 

Schaden oder nicht Schaden?

Wann ist eigentlich von Wildschaden zu sprechen?

 

Pflanzenfresser ernähren sich bekanntlich von Pflanzen, ohne dass dies gleich als Schaden zu werten ist. Schaden" ergibt sich grundsätzlich erst aus der Sicht eines Geschädigten, in der Regel aus dem Blickwinkel eines oder mehrerer Menschen. Deshalb spielt Subjektivität auch bei der Beurteilung von Wildschäden eine große Rolle.

 

In jedem Fall ist die Einleitung eines "Vorverfahrens" notwendig!

Näheres siehe :

Wildschadensverfahren [465 KB]

 

 

Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Brandenburg hat zur Unterstützung bei der Regulierung folgende Broschüre herausgegeben:

 

Richtwerte zur Bewertung von Aufwuchsschäden [316 KB]

 

 

Ich möchte an dieser Stelle auf das Angebot der Jagdaufseher Brandenburg hinweisen:

 

Weiterbildungsangebot Juli 2011

 

 

Das Vorverfahren